Nicht mehr Patienten. Andere Patienten.
keine theorie um der theorie willen
Marketing für Zahnärzte ist die Arbeit daran, dass Menschen Ihre Praxis finden, verstehen und ihr vertrauen, bevor sie zum ersten Mal anrufen. Rechtlich ist das erlaubt, solange die Information sachlich ist und nicht irreführt — die Grenzen setzen das Heilmittelwerbegesetz, das UWG und die Berufsordnung Ihrer Landeszahnärztekammer.
Praktisch scheitert es fast nie am Geld und fast immer an der Zeit. Deshalb beschreibt dieser Text kein Maßnahmenpaket, sondern ein Produktionssystem: Sie stehen einen Tag pro Quartal vor der Kamera, alles Weitere passiert ohne Sie.
Unter den Stichworten Zahnarzt Marketing, Praxismarketing und Marketing für Arztpraxen wird Ihnen meist dasselbe verkauft: ein monatlicher Betreuungsvertrag für Kanäle. Hier geht es um die Stufe davor — um die Produktion, aus der diese Kanäle überhaupt erst etwas zu zeigen haben.
Warum Praxismarketing normalerweise scheitert
Der übliche Vorschlag lautet: posten Sie regelmäßig. Zweimal die Woche auf Instagram, dazu etwas für Facebook, gern ein Video, und schreiben Sie doch mal einen Blogartikel. Das klingt vernünftig, bis man es in Ihren Kalender einträgt.
Rechnen wir es einmal ehrlich durch. Ein brauchbarer Beitrag kostet Sie — Idee, Aufnahme, Text, Freigabe — realistisch eine Stunde. Zweimal pro Woche sind rund 100 Stunden im Jahr, verteilt in Scheiben, die genau dann anfallen, wenn Sie eigentlich am Stuhl stehen. Niemand mit vollem Terminbuch hält das durch. Deshalb sehen die meisten Praxis-Accounts gleich aus: drei Monate Enthusiasmus, dann ein Jahr Stille, dann ein Weihnachtsfoto.
Das eigentliche Problem ist also kein Marketingproblem. Es ist ein Produktionsproblem. Und Produktionsprobleme löst man nicht mit mehr Disziplin, sondern mit einem anderen Ablauf: Man trennt den Tag, an dem etwas entsteht, von den Wochen, in denen es erscheint.
Warum das ausgerechnet jetzt wichtig wird
Zwei Entwicklungen drücken gleichzeitig auf die inhabergeführte Praxis, und beide lassen sich beziffern. Die erste sind investorengetragene MVZ. Ende 2015 gab es in Deutschland elf davon. Anfang 2020 waren es 207. Ende 2023 468 — knapp jedes dritte zahnärztliche MVZ gehört inzwischen einem Finanzinvestor, dahinter stehen zehn Private-Equity-Gesellschaften und vier Family Offices. Die größten Betreiber führen 96, 79 und 77 Standorte. Vier von fünf dieser Zentren stehen in Städten.
Diese Zentren gewinnen selten über die Behandlungsqualität. Sie gewinnen über Sichtbarkeit, weil sie ein Budget auf viele Standorte verteilen und eine Einzelpraxis das nicht kann. Dagegen mit Geld anzutreten ist aussichtslos. Dagegen mit einem Gesicht anzutreten ist es nicht — genau das ist das Einzige, was ein Konzern strukturell nicht hat.
Die zweite Entwicklung ist der Generationswechsel, und er ist weiter fortgeschritten, als es sich anfühlt. Das Durchschnittsalter der behandelnd tätigen Zahnärztinnen und Zahnärzte in Deutschland liegt bei 53,6 Jahren; 3.663 von ihnen — 8,4 Prozent — sind älter als 66 und arbeiten über das Rentenalter hinaus. Die Zahl der Einzelpraxen ist seit dem Jahr 2000 von 38.427 auf 29.850 gefallen, und der Anteil der Zahnärzte mit eigener Praxis von 65,8 auf 61,2 Prozent allein zwischen 2020 und 2024.
Wer eine Praxis übernimmt, erbt die Räume und die Kartei, aber nicht die Reputation. Der Vorgänger hat sie in dreißig Jahren am Stuhl aufgebaut. Diese dreißig Jahre hat ein Nachfolger nicht — er braucht einen Weg, in achtzehn Monaten bekannt zu werden. Und wer abgibt, verkauft leichter, wenn der Ruf der Praxis nicht ausschließlich an seinem eigenen Namen hängt: Der durchschnittliche Kaufpreis einer übernommenen Einzelpraxis lag 2024 nach der Existenzgründungsanalyse der apoBank bei 226.000 Euro und damit neun Prozent unter dem Vorjahr.
Beides führt zur selben Frage: Wie wird eine einzelne Praxis sichtbar, ohne dass die Inhaberin ihren Beruf aufgibt und Content-Managerin wird? Alles Weitere in diesem Text ist die Antwort darauf. Sie gilt übrigens genauso für Arztpraxen jeder Fachrichtung — die Mechanik ist identisch, nur die Beispiele wären andere.
Nicht mehr Patienten — andere Patienten
Der häufigste Einwand kommt in den ersten fünf Minuten jedes Gesprächs: „Ich habe volle Terminbücher. Wozu Marketing?" Das ist ein guter Einwand, und die übliche Antwort darauf — „für noch mehr Anfragen" — ist falsch. Mehr Anfragen sind für eine ausgelastete Praxis kein Gewinn, sondern eine Belastung.
Die richtige Antwort lautet: Eine volle Praxis ist nicht dasselbe wie eine profitable Praxis. Der Unterschied liegt nicht in der Zahl der Patienten, sondern in dem, was behandelt wird. Zwischen einer Kontrolluntersuchung und einer implantologischen Versorgung liegt für dieselbe Stunde Ihrer Arbeitszeit ein erheblicher Unterschied im Ergebnis — und dieser Unterschied entscheidet, ob eine Praxis wirtschaftlich atmet oder nur läuft.
Genau hier wirkt Marketing, und zwar an einer sehr konkreten Stelle. Selbstzahlerleistungen — Implantate, Aligner, hochwertiger Zahnersatz, professionelle Zahnreinigung, ästhetische Behandlungen — haben eines gemeinsam: Sie müssen erklärt werden, bevor jemand zustimmt. Und Erklärung ist genau das, wofür am Stuhl keine Zeit ist. Sie haben vier Minuten, um einen Behandlungsplan darzustellen, gegen den ein Mensch innerlich mit Angst, Kosten und Google kämpft.
Ein Video hat diese Beschränkung nicht. Es erklärt in acht Minuten, so oft der Patient will, um drei Uhr nachts, wenn er nicht schlafen kann, weil er über den Kostenvoranschlag nachdenkt. Wer mit einem Video-Verständnis in die Praxis kommt, stellt andere Fragen — und sagt häufiger ja, weil er versteht, wofür.
Wie groß dieser Teil des Betriebs tatsächlich ist, muss man nicht schätzen. Das Statistische Bundesamt erhebt die Einnahmestruktur deutscher Zahnarztpraxen, und die Verschiebung darin ist eindeutig:
Fast die Hälfte des Betriebs hängt damit an Leistungen, denen jemand aktiv zustimmen muss — und Zustimmung setzt Verständnis voraus. Genau dort, und nur dort, verändert Kommunikation etwas. Ihr Ziel ist nicht ein volleres Wartezimmer. Ihr Ziel ist, dass die Menschen, die ohnehin kommen, die Behandlung verstehen, die für sie medizinisch sinnvoll ist — und dass neue Patienten schon informiert erscheinen.
Und dieser Teil wird ab Januar größer, nicht kleiner. Mit dem im Juli 2026 beschlossenen Beitragssatzstabilisierungsgesetz kehren die Festzuschüsse für Zahnersatz zum 1. Januar 2027 auf 50, 60 und 65 Prozent zurück — von derzeit 60, 70 und 75. Für Ihre Patientinnen und Patienten heißt das: Derselbe Zahnersatz kostet sie ab dem Jahreswechsel spürbar mehr. Für Ihr Beratungsgespräch heißt es, dass Sie 2027 mehr erklären müssen als 2026, bei gleicher Behandlungszeit. Wer diese Erklärung vorproduziert hat, geht anders in dieses Gespräch.
Ein Drehtag = ein Quartal Content
Das ist der Kern des Systems, und er ist unspektakulär: Alles, was gefilmt werden muss, wird an einem Tag gefilmt. Danach berühren Sie das Material nie wieder. Aus diesem einen Tag entsteht in den folgenden dreizehn Wochen eine Kette von Veröffentlichungen, die nach außen aussieht wie eine Praxis, die ständig präsent ist.
Der Trick ist keine Technik, sondern eine Reihenfolge. Ein langes Video ist kein Endprodukt — es ist ein Rohstoff. Wer von vornherein so dreht, dass sich später Ausschnitte herauslösen lassen, bekommt aus 40 Minuten Aufnahme etwa fünfzehn eigenständige Einheiten. Wer das nicht tut, bekommt ein Video.
4–5 Stunden vor der Kamera
Und jetzt der Teil, den die meisten übersehen. Das waren Originale — nicht Veröffentlichungen. Denn ein einzelner Kurzclip ist nicht ein Beitrag. Er ist ein Beitrag pro Plattform.
Zweihundert Veröffentlichungen klingen nach einem Vollzeitjob. Sie sind aber nur die Rechenfolge aus einem einzigen Tag — verteilt über ein Quartal ergibt das etwa fünfzehn Beiträge pro Woche, die eine Person nebenbei einplant. Warum ausgerechnet ein Quartal? Weil vier solcher Tage im Jahr in jeden Praxiskalender passen. Vier Halbtage sind planbar — man legt sie auf einen Fortbildungstag, einen Brückentag, einen Freitagnachmittag. Hundert einzelne Unterbrechungen sind nicht planbar, und genau daran scheitert der übliche Ansatz.
Was die Produktion selbst kostet — Kamera, Schnitt, Farbe, Vertonung — habe ich in einer eigenen Rechnung Stufe für Stufe aufgeschlüsselt. Hier geht es um das, was danach mit dem Material passiert.
Ihr Drehtag-Planer
Damit das nicht abstrakt bleibt: Wählen Sie Ihre Schwerpunkte, und Sie sehen Ihren eigenen Quartalsplan — welche Themen an dem einen Tag entstehen, was daraus wird und in welcher Woche es erscheint. Die Titel unten sind echte Formulierungen, keine Platzhalter.
| Woche | Was erscheint | Wo |
|---|---|---|
| 1 | Langes Video 1: „Implantat oder Brücke — was hält länger, was kostet mehr?" | YouTube, Praxiswebsite |
| 1–3 | Vier Kurzclips daraus: Schmerzfrage, Dauer, Haltbarkeit, Kosten | Shorts, Reels, TikTok |
| 3 | Fachbeitrag zur Nachsorge, für zuweisende Kollegen geschrieben | |
| 4 | Langes Video 2: „Unsichtbare Schienen — für wen sie funktionieren, für wen nicht" | YouTube, Praxiswebsite |
| 4–6 | Sechs Kurzclips: Tragedauer, Reinigung, Alltag, Vergleich zur festen Spange | Shorts, Reels, TikTok |
| 6 | Zweiter Fachbeitrag, diesmal zur Patientenauswahl | |
| 7 | Langes Video 3: „Was bei einer professionellen Zahnreinigung wirklich passiert" | YouTube, Praxiswebsite |
| 7 | Behandlungsseite mit eingebettetem Video geht online | Praxiswebsite |
| 8–9 | Kurzclips zur Prophylaxe, dazu die drei stärksten Clips erneut ausgespielt | Shorts, Reels, Facebook |
| 10 | Langes Video 4: „Woran Sie einen fairen Kostenvoranschlag erkennen" | YouTube, Praxiswebsite |
| 11–13 | Restliche Kurzclips und der letzte Fachbeitrag — das Quartal läuft aus | Shorts, Reels, LinkedIn |
Was an diesem einen Tag tatsächlich passiert
Der häufigste Grund, warum Praxen zögern, ist nicht Skepsis gegenüber der Idee — es ist die Vorstellung eines Filmteams, das drei Tage lang den Betrieb blockiert. Deshalb hier der Ablauf, so wie er wirklich aussieht, damit Sie ihn sich im Kalender vorstellen können.
Was Sie vorbereiten müssen: einen freien Raum, ordentliche Kleidung ohne feine Muster und kleine Streifen, und die Bereitschaft, vier Stunden lang nicht zwischen Behandlungen zu springen. Was Sie nicht vorbereiten müssen: Texte, Requisiten, Umbauten. Und Sie müssen nicht gut vor der Kamera sein. Sie müssen erklären können — das tun Sie jeden Tag.
Der Funnel: von der Reichweite zum Termin
Inhalte ohne Ebenen sind Rauschen. Ein Kurzclip, der jemanden zum Lachen bringt, füllt kein Terminbuch — er sollte es auch gar nicht. Jede Veröffentlichung hat eine Aufgabe, und die Aufgaben bauen aufeinander auf. Im Marketing heißt dieses Modell Marketing Funnel — im Vertrieb auch Sales Funnel —, unterteilt in TOFU, MOFU und BOFU; der Weg, den ein Mensch von der ersten Berührung bis zum Termin zurücklegt, heißt Customer Journey. Für eine Praxis übersetzt sich das erstaunlich konkret.
Recall-System: Marketing an Menschen, die schon da waren
Der Funnel endet nicht beim Termin. Ein Recall-System — die geplante Erinnerung an die nächste Kontrolle oder Prophylaxe — ist wirtschaftlich der günstigste Marketingkanal, den eine Praxis besitzt, weil der Patient bereits da war und bereits vertraut. Und es ist gleichzeitig der Moment, in dem Sie am ehesten eine Bewertung bekommen: nach einer abgeschlossenen, gut verlaufenen Behandlung, nicht per Aushang an der Rezeption.
Genau hier schließt sich der Kreis, den dieser Text beschreibt: Inhalte bauen eine Aufmerksamkeit auf, aus der Patienten werden, aus denen Bewertungen werden, die wiederum neue Patienten überzeugen. Das ist kein Trichter, der unten ausläuft. Es ist eine Schleife.
YouTube: die ersten 30 Sekunden entscheiden alles
YouTube ist das Zentrum dieses Systems, und zwar aus einem nüchternen Grund: Es ist die einzige Plattform, auf der acht Minuten Aufmerksamkeit realistisch sind. Genau so lange braucht man, um eine Implantatversorgung so zu erklären, dass jemand danach eine Entscheidung treffen kann. Auf allen anderen Plattformen haben Sie Sekunden.
Die üblichen Ratgeber zu YouTube für Unternehmen setzen ein Marketingteam voraus, das wöchentlich veröffentlicht. Eine Praxis hat keins. Was unter dem Stichwort YouTube Marketing verkauft wird, scheitert deshalb in Praxen fast immer an derselben Stelle — nicht an der Idee, sondern am zweiten Monat.
Und hier machen fast alle Praxen denselben Fehler. Das Video beginnt mit: „Herzlich willkommen in unserer Praxis, mein Name ist Dr. Müller, wir sind ein Team von zwölf Mitarbeitern und legen großen Wert auf…" — an dieser Stelle ist der Zuschauer weg. Nicht weil es schlecht gesagt ist, sondern weil er nicht gekommen ist, um Sie kennenzulernen. Er ist gekommen, weil er Angst vor einer Rechnung oder vor Schmerzen hat.
Die Formel für den Einstieg ist unspektakulär: Beginnen Sie mit der Frage, nicht mit sich. „Ein Implantat kostet in Deutschland zwischen zwei- und viertausend Euro. Ich zeige Ihnen, was in diesem Preis steckt — und woran Sie erkennen, ob er gerechtfertigt ist." Danach dürfen Sie sich vorstellen, in einem Halbsatz, weil der Zuschauer jetzt einen Grund hat zuzuhören.
Die ersten zehn Videos einer Praxis
Die Themen müssen Sie nicht erfinden. Sie hören sie jeden Tag im Behandlungszimmer, meist in denselben Formulierungen. Notieren Sie zwei Wochen lang, was Patienten wirklich fragen — das ist Ihre Themenliste, und sie ist besser als jedes Brainstorming, weil sie aus echten Sorgen besteht: Tut das weh. Wie lange hält das. Warum ist das bei Ihnen teurer. Zahlt das die Kasse. Kann ich danach arbeiten. Was passiert, wenn ich nichts mache.
Ein Praxis-Kanal braucht keine hundert Videos. Er braucht zehn gute, die die zehn häufigsten Entscheidungen abdecken — und dann Geduld. Das ist auch der ehrliche Teil: YouTube ist ein langsamer Kanal. Die ersten Monate passiert wenig Sichtbares, danach beginnt Suchverkehr zu laufen, der jahrelang nicht abreißt, weil die Frage „Was kostet ein Implantat" nie aufhört, gestellt zu werden.
Drei Funktionen desselben Kanals — die dritte kennt kaum jemand
Jetzt der Teil, den Agenturen selten erwähnen, weil er nicht in ihr Angebot passt. Ein Praxis-Kanal ist nicht nur ein Kanal für Patienten. Er hat drei Funktionen gleichzeitig — und die meisten Anbieter verkaufen Ihnen nur die erste.
Der dritte Punkt ist kein Nebeneffekt, sondern eine wirtschaftliche Eigenheit dieses Umfelds. Was ein Videoaufruf einbringt, hängt davon ab, was Werbetreibende bereit sind, für genau dieses Publikum zu zahlen — und Gesundheit gehört zu den teuersten Umfeldern überhaupt, weil die Menschen dort kurz vor einer Entscheidung stehen, für die jemand Geld ausgibt. Unterhaltung ist billig, weil sie beliebig ist. Ein Mensch, der sich anschaut, wie eine Implantatversorgung abläuft, ist es nicht.
Ich nenne hier bewusst keine Zahl für Ihren Fall. Sie hängt von Land, Format und Themenmix ab, und jede pauschale Angabe wäre unseriös — ich habe zu viele Angebote gesehen, in denen genau an dieser Stelle eine erfundene Zahl steht. Was Aufmerksamkeit in diesem Markt kostet, sehen Sie in Abschnitt 16 — dort allerdings an Anzeigenpreisen, die sich an Sie richten, nicht an Ihre Patienten. Der strukturelle Punkt bleibt: Ein Marketingkanal, der einen Teil seiner eigenen Kosten trägt, ist etwas grundsätzlich anderes als ein Werbebudget, das jeden Monat verbrennt.
Wie Patienten in Deutschland wirklich wählen
Bevor wir über Kanäle reden, sollten wir uns ansehen, wonach Menschen tatsächlich entscheiden. Der Bitkom hat genau das gefragt — repräsentativ, telefonisch, 1.157 Personen ab 16 Jahren. Das Ergebnis ist für die Marketingbranche unbequem, und deshalb steht es hier.
Lesen Sie diese Liste noch einmal von unten. Soziale Netzwerke stehen auf dem letzten Platz — 13 Prozent. Online-Bewertungen kommen auf 34 Prozent und liegen damit deutlich hinter Erreichbarkeit und Wohnortnähe. Wenn Ihnen jemand erzählt, Instagram bringe Ihnen Patienten, dann widerspricht dem die beste verfügbare Erhebung.
Warum steht in diesem Text dann trotzdem ein ganzes System aus Videos und Kanälen? Weil die Liste eine Vorauswahl beschreibt, nicht die Entscheidung. Nähe und Termin bestimmen, welche drei Praxen überhaupt in die engere Wahl kommen. Was danach passiert — welche dieser drei angerufen wird und ob jemand einer Implantatversorgung zustimmt — steht in dieser Liste nicht. Genau dort wirkt alles, was Sie veröffentlichen.
Was Menschen sehen wollen, bevor sie sich entscheiden
Eine zweite Erhebung stellt genau die Frage, die hier fehlt — und ihre Antwort ist die stärkste Begründung für Video, die ich kenne. Auf die Frage, welche Informationen sie über eine Praxis haben möchten, antworteten repräsentativ befragte Menschen in Deutschland:
- 94 % wollen wissen, ob die Praxis Erfahrung mit genau ihrer Behandlung hat.
- 90 % wollen etwas über die Hygiene wissen.
- 80 % wollen Behandlungsergebnisse sehen.
- 75 % wollen wissen, wie zufrieden andere Patienten waren.
- 74 % interessieren sich für die Ausstattung der Praxis.
Vier von fünf dieser Punkte lassen sich mit Text kaum beantworten und mit Video mühelos: Erfahrung mit einer bestimmten Behandlung, Hygiene, Ergebnisse, Ausstattung. 94 Prozent wollen sehen, dass Sie genau das schon oft gemacht haben — und ein Video ist die einzige Form, in der Sie das zeigen können, ohne es zu behaupten.
Und die Patienten sind längst online — nur woanders, als man denkt
Der Anteil der Menschen in Deutschland, die schon einmal einen Arzttermin online vereinbart haben, ist in sechs Jahren von 26 auf 64 Prozent gestiegen. Interessanter als diese Zahl ist aber, wo sie buchen: Über spezialisierte Plattformen wie Doctolib oder Jameda tun es inzwischen 58 Prozent — im Vorjahr waren es 39. Über die Website der Praxis selbst nur noch 25 Prozent, im Vorjahr 33.
Das ist eine unauffällige, aber folgenreiche Verschiebung: Die Plattformen fressen den direkten Kanal. Wer heute keine eigene Sichtbarkeit aufbaut, mietet sie sich morgen bei einem Portal — dauerhaft, zu deren Konditionen und in einer Liste neben den Wettbewerbern. Zum Vergleich, wie weit das schon geht: Nach eigener Messung wird der Markenname „Doctolib" in Deutschland etwa fünfmal so oft gesucht wie das Wort „Zahnarzt".
Und eine Entwicklung, die vor drei Jahren noch nicht existierte: 45 Prozent der Menschen in Deutschland fragen inzwischen ChatGPT, Gemini oder Copilot zu Symptomen und Gesundheitsfragen — die Hälfte von ihnen sagt, sie verstehe ihre Beschwerden dadurch besser als über eine normale Suche. Was diese Systeme über Ihre Praxis wissen, hängt davon ab, was von Ihnen im Netz steht. Wie man dafür sichtbar wird, habe ich separat aufgeschrieben.
Bewertungen: was wirklich zählt — und was Ihnen falsch verkauft wird
Kaum ein Thema im Praxismarketing wird so oft und so falsch erklärt wie Bewertungen. Der Standardrat lautet: sammeln Sie möglichst viele. Die einzige deutsche Untersuchung, die das kausal geprüft hat, kommt zu einem anderen Ergebnis.
In einem Vignetten-Experiment bewerteten Teilnehmerinnen und Teilnehmer 1.881 fiktive Arztprofile, in denen Note, Anzahl der Bewertungen, Entfernung und weitere Merkmale systematisch variiert wurden. Zwei Befunde daraus sollte jede Praxis kennen:
Übersetzt heißt das: Ein Notenpunkt wiegt rund zwölfmal so viel wie zehn zusätzliche Bewertungen. Wer eine um einen Punkt schlechtere Note hat, müsste den Rückstand mit über hundert weiteren Bewertungen aufholen — wenn sich der Effekt überhaupt so weit fortschreiben ließe, was die Untersuchung ausdrücklich nicht behauptet. Und ein Schwellenwert, ab dem „genug" Bewertungen da sind, ließ sich nicht nachweisen: Die verbreitete Zahl „ab etwa 40 Bewertungen glaubt man der Note" hat keine belegbare Quelle.
Der zweite Befund ist noch ernüchternder: Eine gute Note bringt niemanden dazu, weiter zu fahren. Die Wechselwirkung zwischen Note und Entfernung war statistisch nicht nachweisbar. Bewertungen entscheiden also innerhalb Ihres Einzugsgebiets — nicht darüber hinaus. Wer eine Bewertungskampagne verkauft, um Patienten aus dem Nachbarlandkreis zu holen, verkauft etwas, das so nicht funktioniert.
Dazu kommt ein Umstand, den Agenturen selten erwähnen: 42 Prozent der Internetnutzenden in Deutschland misstrauen Arztbewertungen grundsätzlich. Bewertungen sind also kein Beweis, sondern ein Filter — sie können Sie aus der engeren Wahl werfen, aber sie gewinnen sie selten allein.
Wie Zahnarztpraxen bei Bewertungen tatsächlich dastehen
Eine Auswertung von 76.456 Bewertungen zu 23.902 Zahnärztinnen und Zahnärzten zeigt ein Muster, das sich bis heute hält: Die allermeisten Profile haben sehr wenige Bewertungen. 45 Prozent hatten genau eine, weitere 43 Prozent zwischen zwei und fünf — und nur 11 Prozent kamen auf sechs oder mehr. Der Durchschnitt lag bei gut drei Bewertungen pro Praxis.
Das ist die eigentliche Nachricht: Sie konkurrieren nicht gegen Praxen mit dreihundert Bewertungen. Sie konkurrieren gegen Praxen mit drei. Wer in diesem Feld verlässlich einen guten Schnitt aufbaut, hat einen Vorsprung, der weniger Aufwand kostet, als der Markt suggeriert.
Google-Rezensionen kaufen? Die teuerste Abkürzung
Der Begriff „Google Rezensionen kaufen" wird in Deutschland rund 590 Mal im Monat gesucht — eigene Messung, August 2026. Es gibt also einen Grund, das anzusprechen: Der Weg sieht schnell aus. Er ist es nicht. Gekaufte oder mit Gutscheinen belohnte Bewertungen verstoßen gegen die Plattformrichtlinien und gegen das Wettbewerbsrecht — abgemahnt wird dabei nicht vom Staat, sondern von Wettbewerbern und Verbänden. Dazu kommt das Risiko, dass Google das Profil bereinigt oder sperrt; dann verlieren Sie auch die echten Bewertungen.
Der legale Weg ist unspektakulär und funktioniert: fragen, im richtigen Moment. Nicht per Aushang an der Rezeption, sondern nach einer abgeschlossenen, gut verlaufenen Behandlung — dort, wo die Erleichterung echt ist. Ein Recall-Termin ist dafür der beste Anlass. Und je bekannter Ihre Praxis durch Inhalte ist, desto eher schreibt jemand freiwillig: Wer Ihre Videos kennt, hat eine Beziehung zu Ihnen, und Menschen bewerten Beziehungen lieber als Dienstleistungen.
Rechtlicher Rahmen zu Bewertungen, Werbung und Patientenfotos: siehe Abschnitt zum Heilmittelwerbegesetz. → Abschnitt 12
Was Ihre Patienten an Zahnarztpraxen kritisieren — und warum Video genau dort ansetzt
Es gibt eine Auswertung von gut zehntausend Patientenbewertungen zu deutschen Zahnarztpraxen, die nach einzelnen Aussagen zum Praxisbesuch fragt. Sie ist nicht repräsentativ — das schreiben die Autoren selbst — aber sie ist die detaillierteste Rückmeldung, die es zu diesem Beruf gibt. Und sie zeigt eine sehr klare Bruchlinie.
Sehen Sie sich den Abstand an. 83 Prozent finden ihre Zahnärztin freundlich — aber nur 62 Prozent verstehen, was die Behandlung kostet, und nur 42 Prozent hatten das Gespräch sitzend auf Augenhöhe statt liegend im Stuhl. Die Kritik der Patienten betrifft fast nie die Behandlung. Sie betrifft die Aufklärung und den Moment, in dem sie stattfindet.
Und das ist keine Frage von Freundlichkeit oder Mühe. Es ist eine Frage der Physik des Praxisalltags: Der einzige verfügbare Zeitpunkt für die Erklärung ist der, in dem der Mensch halb liegt, den Mund noch taub hat und eine Zahl hört, die er nicht einordnen kann. Unter diesen Bedingungen kann niemand gut aufklären — auch die beste Zahnärztin nicht.
Genau diese Lücke schließt ein Video. Es erklärt vorher, in Ruhe, zu Hause, so oft der Mensch will, ohne Zeitdruck und ohne Stuhl. Wer die Kostenstruktur einer Implantatversorgung einmal in acht Minuten verstanden hat, sitzt anders im Beratungsgespräch — und Sie führen ein anderes Gespräch, weil Sie nicht mehr bei null anfangen. Das ist der Punkt, an dem dieses ganze System auf die eine Zahl aus Abschnitt 02 einzahlt: nicht mehr Patienten, sondern Patienten, die verstehen, worüber Sie mit ihnen sprechen.
Was erlaubt ist: HWG, UWG und die Berufsordnung
Jetzt der Abschnitt, an dem die meisten Praxen aufhören, bevor sie angefangen haben. Nicht weil das Recht es verbietet — sondern weil niemand genau weiß, was es verbietet, und Unsicherheit sich anfühlt wie ein Verbot. Deshalb hier die Linien, so nüchtern wie möglich, jeweils mit Paragraf und Fundstelle.
Das ist keine Rechtsberatung. Ich bin kein Rechtsanwalt, und dieser Abschnitt darf und will keine Einzelfallprüfung ersetzen. Er gibt wieder, was in den genannten Vorschriften und Entscheidungen steht, damit Sie wissen, wonach Sie fragen müssen. Verbindliche Auskunft zu Ihrem konkreten Vorhaben geben Ihre Landeszahnärztekammer und eine im Medizin- und Wettbewerbsrecht spezialisierte Kanzlei.
Der Ausgangspunkt: Werbung ist erlaubt, berufswidrige Werbung nicht
Die Vorstellung, Zahnärzte dürften nicht werben, stammt aus einer Rechtslage, die es seit über zwanzig Jahren nicht mehr gibt. Das Bundesverfassungsgericht hat die Werbeverbote der Heilberufe in einer Reihe von Entscheidungen auf ihren verfassungsrechtlichen Kern zurückgeschnitten. Die tragende Formel lautet, dass ein Werbeverbot nur dann verfassungskonform ist, wenn es so ausgelegt wird, dass allein berufswidrige Werbung unzulässig ist — und dass „interessengerechte und sachangemessene Informationen" gerade nicht berufswidrig sind.
Deutlicher noch eine spätere Entscheidung: Für sachangemessene Informationen, die keinen Irrtum erregen, müsse im rechtlichen und geschäftlichen Verkehr Raum bleiben — ein Arzt dürfe „grundsätzlich sein Bild in der Öffentlichkeit positiv zeichnen". Und 2011 gab das Gericht einer Verfassungsbeschwerde von Zahnärzten statt, die von ihrer Kammer berufsgerichtlich belangt worden waren, weil sie sich als Spezialisten bezeichnet hatten.
Der größte Irrtum: Vorher-Nachher-Bilder
Fast jede Praxis, mit der ich spreche, hält Vorher-Nachher-Aufnahmen für generell verboten. Das ist so nicht richtig. Die entsprechende Vorschrift steht im letzten Absatz von § 11 Abs. 1 HWG und bezieht sich ausdrücklich nur auf die in § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe c genannten Eingriffe — also auf „operative plastisch-chirurgische Eingriffe zur Veränderung des menschlichen Körpers ohne medizinische Notwendigkeit". Zahnmedizinische Behandlungen fallen dagegen unter Buchstabe a, der von der Erkennung, Beseitigung oder Linderung von Krankheiten handelt.
Das ist keine gewagte Auslegung, sondern gerichtlich entschieden: Das Oberlandesgericht Celle hat 2013 einer Zahnarztpraxis Vorher-Nachher-Bilder zu Implantaten und Kronen ausdrücklich zugestanden. Die Grenze verläuft woanders — nämlich bei der allgemeinen Vorschrift, die bildliche Darstellungen verbietet, wenn sie „in missbräuchlicher, abstoßender oder irreführender Weise" erfolgen. Ein sauber ausgeleuchtetes Ergebnisfoto ist das nicht. Ein blutiges Detailbild oder eine Auswahl, die den Regelfall verschweigt, kann es sehr wohl sein.
Der zweite verbreitete Irrtum betrifft Aufnahmen aus dem Behandlungsraum. Die Vorschrift, die bildliche Darstellungen von Personen in Berufskleidung oder bei der Ausübung der Tätigkeit untersagte, war § 11 Abs. 1 Nr. 4 HWG — sie ist 2012 ersatzlos entfallen. Dasselbe gilt für die früheren Nummern 1, 6 und 10. Ein Video, in dem Sie im Kittel eine Behandlung erklären, ist heute schlicht nicht verboten.
| Grundsätzlich erlaubt | Grundsätzlich unzulässig | Fundstelle |
|---|---|---|
| Sachliche Information über Behandlungen, Ablauf, Ausstattung, Team | Anpreisende, irreführende, herabsetzende oder vergleichende Werbung | § 21 Berufsordnung (LZK), § 3 HWG |
| Videos, in denen Sie im Kittel behandeln oder erklären | — die frühere Vorschrift dazu ist entfallen | § 11 Abs. 1 Nr. 4 HWG (weggefallen 2012) |
| Vorher-Nachher-Bilder zahnmedizinischer Behandlungen | Darstellungen, die missbräuchlich, abstoßend oder irreführend sind | § 11 Abs. 1 Nr. 5 HWG; OLG Celle 13 U 160/12 |
| Patientenstimmen, sofern echt und nicht schönend ausgewählt | Dank- und Empfehlungsschreiben in missbräuchlicher oder irreführender Form | § 11 Abs. 1 Nr. 11 HWG |
| Erklärung von Krankheitsbildern und Behandlungswegen | Krankengeschichten, die zur falschen Selbstdiagnose verleiten | § 11 Abs. 1 Nr. 3 HWG |
| Hinweis auf Fortbildungen und Tätigkeitsschwerpunkte | Erfolgsversprechen und Angaben zu Wirkungen, die es nicht gibt | § 3 HWG |
| Gewinnspiele außerhalb des Heilmittelbereichs — mit Vorsicht | Preisausschreiben und Verlosungen im Anwendungsbereich des HWG | § 11 Abs. 1 Nr. 13 HWG |
| Um eine ehrliche Bewertung bitten | Bewertungen kaufen, mit Gutscheinen oder Verlosungen belohnen | Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG Nr. 23b/23c; OLG Hamm I-4 U 48/13 |
Wer im Bild sein darf — und was passiert, wenn jemand geht
Das HWG regelt, was Sie sagen dürfen. Wer im Bild sein darf, regeln ganz andere Vorschriften: das Recht am eigenen Bild (§ 22 KunstUrhG) und, weil Aufnahmen personenbezogene Daten sind, die DSGVO. Praktisch heißt das: eine schriftliche Einwilligung von allen, die erkennbar zu sehen sind — und diese Einwilligung ist jederzeit widerrufbar (Art. 7 Abs. 3 DSGVO). Das ist der Punkt, den fast alle übersehen, und er entscheidet, wie ein Drehtag geplant wird.
Für Patientinnen und Patienten gibt es deshalb eine einfache Regel, die ich jeder Praxis empfehle: gar keine Patienten ins Bild. Gedreht wird in einem Raum, der an diesem Vormittag nicht gebraucht wird; erklärt wird an Modellen und Animationen. Damit entfällt die gesamte Einwilligungsfrage, es entsteht kein Konflikt mit der Schweigepflicht, und niemand muss im Wartezimmer gefragt werden, ob er gefilmt werden möchte. Sie verlieren dabei nichts — die Beispiele in diesem Text funktionieren alle ohne einen einzigen Patienten im Bild.
Beim Team liegt es anders, denn das Team soll zu sehen sein. Hier gilt: Einwilligung schriftlich und vor dem Drehtag, nicht danach. Und man plant den Widerruf mit ein — wenn eine Mitarbeiterin die Praxis verlässt und ihre Einwilligung zurückzieht, müssen Sie wissen, in welchen Clips sie vorkommt. Deshalb wird bei einer sauberen Produktion protokolliert, wer in welchem Material zu sehen ist, und deshalb tragen die zentralen Sequenzen nie ein einzelnes Gesicht. Das ist kein juristischer Feinschliff, sondern der Grund, warum ein Drehtag geplant und nicht improvisiert wird.
Bewertungen: seit 2022 gilt eine zusätzliche Pflicht
Mit der UWG-Novelle, die seit dem 28. Mai 2022 in Kraft ist, gibt es eine Informationspflicht, die viele Praxiswebsites übersehen. Wer Bewertungen auf der eigenen Seite einbindet, muss darüber informieren, ob und wie er sicherstellt, dass sie von Menschen stammen, die die Leistung tatsächlich in Anspruch genommen haben. Ein Satz genügt — aber er muss dastehen.
Härter ist der Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG. Dort stehen zwei Tatbestände, die immer unzulässig sind, ohne Abwägung: die Behauptung, Bewertungen stammten von echten Kunden, ohne dass das angemessen geprüft wurde — und das Beauftragen oder Übermitteln gefälschter Bewertungen. Dazu kommt die Rechtsprechung zu bezahlten Empfehlungen: Das OLG Hamm hat einem Unternehmen untersagt, Kunden Gutscheine für Bewertungen anzubieten, mit dem Satz, das Urteil eines früheren Kunden dürfe grundsätzlich nicht erkauft sein.
Und die Frage, die mir am häufigsten gestellt wird: Darf man Patienten um eine Bewertung bitten? Ja. Verboten ist das Fälschen und das Bezahlen, nicht das Fragen. Riskant wird es dort, wo systematisch nur zufriedene Patienten zur Bewertung geleitet und unzufriedene abgefangen werden — für dieses Vorgehen gibt es zwar meines Wissens keine eigene deutsche Entscheidung, wohl aber die allgemeine Irreführungsregel des § 5 UWG und zwei Urteile zu künstlich geschönten Gesamtbewertungen. Ich würde es lassen.
Alle genannten Normen im Volltext: HWG · UWG — herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz.
„Meine Patienten sind älter" — wo sie tatsächlich sind
Das ist der zweithäufigste Einwand nach dem vollen Terminbuch, und er verdient eine ernsthafte Antwort statt eines Werbeversprechens. Denn er stimmt in einem Punkt: Wer über 60 ist, ist nicht auf TikTok. Er stimmt aber nicht in der Schlussfolgerung, die daraus gezogen wird — dass diese Menschen offline seien.
| Plattform | gesamt | 14–29 | 30–49 | 50–69 | 70+ |
|---|---|---|---|---|---|
| YouTube | 46 % | 78 % | 60 % | 32 % | 14 % |
| 40 % | 77 % | 54 % | 24 % | 5 % | |
| 31 % | 26 % | 48 % | 29 % | 13 % | |
| TikTok | 20 % | 50 % | 24 % | 7 % | 2 % |
| Soziale Medien insgesamt | 63 % | 91 % | 76 % | 53 % | 29 % |
Lesen Sie die Zeile für Facebook. In der Gruppe der 14- bis 29-Jährigen sind es 26 Prozent, bei den 30- bis 49-Jährigen 48 — Facebook ist längst kein junges Netzwerk mehr, das Durchschnittsalter seiner wöchentlichen Nutzer liegt bei 45 Jahren, höher als bei jeder anderen Plattform in dieser Erhebung. Und: Der Zuwachs bei sozialen Medien kam im letzten Jahr fast ausschließlich aus den älteren Gruppen. Bei den über 70-Jährigen stieg die wöchentliche Nutzung um zehn Prozentpunkte in einem Jahr — der größte Sprung aller Altersgruppen.
Die 269 Minuten sind die interessanteste Zahl der ganzen Tabelle. Menschen über 70 schauen mehr Bewegtbild als alle jüngeren Gruppen — traditionell überwiegend lineares Fernsehen, aber der Anteil, den sie selbstbestimmt abrufen, wächst schnell: bei den 50- bis 59-Jährigen von 15 auf 42 Prozent seit 2021, bei den 60- bis 69-Jährigen von 12 auf 24. Das Publikum verschiebt sich nicht vom Video weg. Es verschiebt sich zu Video, das man auswählt.
Daraus folgt keine Empfehlung, überall zu sein. Es folgt eine Zuordnung — welcher Schwerpunkt auf welchen Platz gehört, und wo Sie sich die Mühe sparen können:
| Schwerpunkt | Wo es hingehört | Warum |
|---|---|---|
| Implantologie, Prothetik, Parodontologie | YouTube, Praxiswebsite, Facebook | Entscheider sind 50+, brauchen Länge und Ruhe, suchen aktiv nach der Antwort |
| Aligner, Ästhetik, Bleaching | Instagram, TikTok, Shorts | Entscheidung fällt jünger und schneller, das Ergebnis ist sichtbar |
| Kinderzahnheilkunde | Instagram, Facebook | Zielgruppe ist nicht das Kind, sondern die Mutter zwischen 30 und 49 |
| Angstpatienten | YouTube, Praxiswebsite | Wird nachts gesucht, nicht gescrollt — Suchtreffer schlägt Feed |
| Zuweiser, Labore, Personalsuche | 6,8 Millionen aktive Nutzer in Deutschland, keine Patienten — aber Entscheider |
Und die ehrliche Konsequenz für die meisten Praxen: TikTok ist für Implantologie verschwendete Zeit — sieben Prozent Wochenreichweite in der Gruppe, die diese Entscheidung trifft. Es sei denn, Sie machen Aligner. Dann ist es der beste Platz, den Sie haben. Genau das ist der Grund, warum der Planer weiter oben nach Ihren Schwerpunkten fragt, bevor er einen Plan ausgibt.
Gefunden werden: Google-Profil, Praxiswebsite, Terminweg
Alles, was bisher in diesem Text stand, erzeugt Aufmerksamkeit. Dieser Abschnitt handelt davon, wo diese Aufmerksamkeit landet — und dort verlieren die meisten Praxen sie wieder. Ein Mensch sieht ein Video, tippt Ihren Namen ein und trifft auf drei Dinge: einen Google-Eintrag, eine Website und einen Weg, einen Termin zu bekommen. Wenn eines davon schlecht ist, war das Video umsonst.
Die unbequeme Zahl dazu steht schon in Abschnitt 09: Nur 29 Prozent nennen eine aussagekräftige Praxis-Homepage als wichtiges Kriterium bei der Arztwahl. Das klingt, als sei die Website unwichtig. Sie ist es nicht — die Zahl misst nur, wonach Menschen suchen, nicht was sie überzeugt. Niemand wählt eine Praxis wegen der Website. Aber sehr viele wählen eine Praxis ab, wenn sie dort nicht finden, was sie brauchen. Die Website gewinnt nichts und verliert alles.
Was eine solche Seite kostet und woraus sich der Preis zusammensetzt, habe ich an anderer Stelle vollständig aufgeschlüsselt. Für diesen Text reicht der Satz: Die Behandlungsseite ist der Ort, an dem sich der Drehtag auszahlt, weil das Video dort nicht nur unterhält, sondern eine Entscheidung vorbereitet.
Wenn Sprachmodelle die Antwort geben, bevor jemand auf ein Suchergebnis klickt, ändert sich, wie eine Praxis sichtbar wird. → Was das praktisch bedeutet
Zeigen statt behaupten: warum 3D den Unterschied macht
Es gibt eine Sorte Erklärung, die im Sprechzimmer nie gelingt, egal wie gut Sie erklären: alles, was unter dem Zahnfleisch passiert. Ein Implantat wird in Knochen gesetzt, den niemand sieht. Eine Parodontitisbehandlung reinigt Taschen, die niemand sich vorstellen kann. Eine Aufbissschiene wirkt auf ein Gelenk, das der Patient nur spürt, wenn es weh tut. Sie beschreiben mit Worten, was der Mensch sich nicht ausmalen kann — und dann wundern sich beide, warum die Zustimmung ausbleibt.
Eine Animation löst das, und zwar nicht als Dekoration, sondern als Ersatz für Vorstellungskraft. Zwanzig Sekunden Querschnitt zeigen den Knochen, den Pfosten, das Einheilen, den Aufbau, die Krone — in der Reihenfolge, in der es passiert. Danach fragt niemand mehr „Wie geht das denn?", sondern „Wie lange dauert die Einheilphase bei mir?". Das ist der Unterschied zwischen einem Menschen, der zögert, und einem, der plant.
Genau hier liegt die Verbindung zum Drehtag: Sie müssen für diese Bilder nichts tun. Die Animation entsteht nicht in der Praxis, sondern danach — sie wird über Ihre Stimme gelegt, während Sie erklären. Aus meiner Arbeit an über 1.500 KI-gestützten Videos mit rund 500 Millionen Aufrufen weiß ich, wo dabei die Grenze verläuft: Erklärende Darstellungen funktionieren hervorragend, weil sie ein Modell zeigen und nichts vortäuschen. Bilder, die so tun, als seien sie eine Aufnahme aus Ihrer Praxis oder das Ergebnis einer echten Behandlung, sind an dieser Stelle die falsche Wahl — rechtlich heikel und, was schwerer wiegt, unehrlich gegenüber jemandem, der eine medizinische Entscheidung trifft.
Die Regel, mit der ich arbeite, ist deshalb einfach: Modelle dürfen animiert sein, Ergebnisse nicht. Ein Querschnitt ist ein Schema und wird als Schema erkannt. Ein Vorher-Nachher-Bild ist eine Aussage über einen konkreten Menschen — und dafür gelten die Regeln aus Abschnitt 12, nicht die Regeln der Bildgestaltung.
Wie diese Videos technisch entstehen und woran man ein schlecht gemachtes erkennt: → KI-Video erstellen
Bezahlte Werbung — und was ein Klick in diesem Markt wirklich kostet
Für diesen Abschnitt habe ich die tatsächlichen Klickpreise abgefragt, statt sie zu schätzen. Das Ergebnis ist die interessanteste Zahl des ganzen Textes, aber nicht aus dem Grund, den Sie vermuten.
Lesen Sie die Fußnote noch einmal. Bis zu 55,82 Euro zahlt eine Agentur für einen einzigen Klick, um an Sie heranzukommen. Nicht an Ihre Patienten — an Sie. Das erklärt Ihr Postfach, Ihre Anrufe und die Broschüren auf jedem Fortbildungskongress. Sie sind in diesem Markt der wertvollste Kunde, und deshalb ist der Markt so laut. Rechnen Sie kurz mit: Wer über solche Klicks Kunden gewinnt, braucht Preise, aus denen sich fünfzig, oft mehrere hundert Euro Akquisekosten pro Abschluss tragen lassen. Das steckt in jedem Angebot, das Sie bekommen.
Und für die Patientenseite? Da gibt es keine ehrliche Zahl
Hier wird es aufschlussreich. Für die Begriffe, nach denen Patienten suchen — „Zahnarzt", „Zahnarzt Berlin", „Zahnimplantat", „Hausarzt" — gibt Google keine Suchvolumina heraus. Die Abfrage liefert für jeden einzelnen medizinischen Begriff einen leeren Wert, während die Kontrolle im selben Durchlauf sauber antwortet: „Friseur Berlin" 14.800 Suchen im Monat, „Arzt in der Nähe" 49.500. Das ist keine Panne, sondern eine Einstufung: Gesundheitsdaten werden anders behandelt.
Daraus folgt ein brauchbarer Prüfstein für jedes Angebot, das auf Ihrem Tisch landet. Wenn ein Anbieter Ihnen ein konkretes Suchvolumen für „Zahnarzt" in Ihrer Stadt nennt, stammt diese Zahl nicht aus der offiziellen Quelle, sondern aus einem Schätzwerkzeug, das hochrechnet. Fragen Sie danach. Die Antwort sagt Ihnen mehr über den Anbieter als jede Referenzliste.
Was sich über die Nachfrageseite belastbar sagen lässt, kommt deshalb aus einer anderen Richtung — und ist deutlicher als jedes Suchvolumen: Der Markenname eines Terminportals wird in Deutschland etwa fünfmal so oft gesucht wie das Wort „Zahnarzt" selbst. Die Menschen suchen nicht mehr nach einer Praxis. Sie suchen nach dem Ort, an dem alle Praxen stehen.
Wann Anzeigen für eine Praxis trotzdem sinnvoll sind
Anzeigen sind kein Gegner dieses Systems, sie haben nur eine andere Aufgabe. Sie kaufen Zeit, nicht Vertrauen. Sinnvoll sind sie in drei Lagen: bei einer Neueröffnung oder Übernahme, wenn noch niemand Sie kennt; bei einer einzelnen, klar umrissenen Leistung mit ausreichender Marge, für die eine eigene Landeseite existiert; und regional eng begrenzt, weil eine gute Bewertung nachweislich niemanden dazu bringt, weiter zu fahren.
Nicht sinnvoll sind sie als Dauerzustand. Eine Anzeige hört in der Sekunde auf zu wirken, in der Sie sie abschalten — sie ist Miete. Ein Video, das seit zwei Jahren die Frage nach den Implantatkosten beantwortet, arbeitet weiter, während Sie behandeln. Der übliche Fehler ist nicht, Anzeigen zu schalten, sondern ausschließlich Anzeigen zu schalten und nach drei Jahren festzustellen, dass nichts davon geblieben ist.
Die Rechnung für Ihre Praxis: fünf Stellen, an denen es ankommt
Bis hierhin war das ein Produktionssystem. Jetzt die betriebswirtschaftliche Seite — nicht als Renditeversprechen, sondern als Aufzählung der Stellen, an denen ein Drehtag im Betrieb tatsächlich ankommt. Vier davon werden regelmäßig übersehen, obwohl sie zusammen mehr wiegen als die eine, über die alle reden.
Und die Gegenrechnung, damit das ehrlich bleibt: Vier Drehtage im Jahr sind vier halbe Behandlungstage, die Sie nicht behandeln. Dazu kommen die Produktionskosten, die ich separat aufgeschlüsselt habe. Wenn Sie in den fünf Punkten oben nichts wiedererkennen, was für Ihre Praxis zutrifft, dann rechnet sich das nicht, und Sie sollten es lassen. Abschnitt 20 ist genau dieser Fall — ausgeschrieben.
Der zweite Ertrag desselben Tages: Personal
Diesen Teil habe ich in keinem Angebot einer Marketingagentur je gesehen, obwohl er für viele Praxen inzwischen mehr wert ist als der erste. Zahnmedizinische Fachangestellte sind seit 2019 als Engpassberuf eingestuft, und seit 2022 stehen sie in der Auswertung der Bundesagentur für Arbeit auf Platz eins aller Engpassberufe in Deutschland — vor jedem Pflege- und jedem Handwerksberuf.
Was das im Betrieb bedeutet, hat die KZBV in ihrem Praxis-Panel bei rund 1.900 Praxen abgefragt. Die Zahlen sind ungemütlich, aber sie erklären, warum dieser Abschnitt in einem Marketingtext steht:
Lesen Sie die zweite Zeile noch einmal. 43 Prozent der Praxen haben ihr Behandlungsangebot bereits eingeschränkt, weil Personal fehlt. Das ist kein Personalthema mehr, das ist ein Umsatzthema — ein Stuhl, den niemand assistiert, steht still, egal wie voll das Terminbuch ist. Und es erklärt, warum der Satz „Ich brauche keine neuen Patienten" in vielen Praxen inzwischen wörtlich stimmt: Der Engpass hat die Seite gewechselt.
Warum das ausgerechnet mit Video zusammenhängt
Der Nachwuchs fehlt nicht am Eingang. Die Zahl neu abgeschlossener ZFA-Ausbildungsverträge ist zuletzt gestiegen — von rund 14.200 auf über 17.000 innerhalb von zwei Jahren, und zwar gegen den bundesweiten Trend, denn die Gesamtzahl aller Ausbildungsverträge in Deutschland ist im selben Zeitraum gefallen. Das Problem sitzt danach: In den alten Bundesländern wurden zuletzt (Erhebung 2021) fast vier von zehn Ausbildungsverhältnissen vorzeitig gelöst.
Menschen bleiben oder gehen nicht wegen des Berufs, sondern wegen des Ortes. Und den Ort kann man zeigen. Eine ZFA, die vor der Bewerbung gesehen hat, wie in Ihrer Praxis miteinander gesprochen wird, wie der Empfang aussieht, wer da eigentlich arbeitet — die bewirbt sich anders und bleibt länger. Eine Stellenanzeige beschreibt eine Stelle. Ein Video zeigt einen Arbeitsplatz.
Das Praktische daran: Sie müssen dafür nichts zusätzlich tun. Die B-Roll aus Abschnitt 05 — Team im Ablauf, Räume, Hände, Geräte — ist bereits das Material, aus dem eine Praxisvorstellung für Bewerberinnen entsteht. Es ist derselbe Drehtag, dieselbe Kamera, dieselben vier Stunden. Nur ein zweiter Schnitt. Wenn Sie im Planer oben „Lieber mit dem Team" auswählen, ist genau das der Grund, warum die Ausgabe sich ändert.
Was nicht funktioniert — und wo Praxen regelmäßig Geld verlieren
Ich habe genug Angebote und genug gescheiterte Anläufe gesehen, um die Muster zu kennen. Sie wiederholen sich mit erstaunlicher Zuverlässigkeit.
- Der Betreuungsvertrag ohne Produktion. Monatliche Pauschale für „Social-Media-Betreuung", geliefert werden Beiträge aus Bildarchiven mit Zahnmodellen und Zitaten in geschwungener Schrift. Es entsteht nichts, was nur Ihre Praxis haben kann — und genau das war der einzige Grund, überhaupt anzufangen.
- Alle Plattformen gleichzeitig. Fünf Kanäle, jeder halb bespielt, keiner mit genug Material, um einen Rhythmus zu halten. Zwei Kanäle, die stimmen, schlagen fünf, die existieren.
- Die dritte neue Website in acht Jahren. Eine Seite wird nicht besser, wenn sie neu aussieht, sondern wenn auf ihr etwas steht. Wer alle drei Jahre neu baut und nie eine Behandlungsseite füllt, hat dreimal bezahlt und nichts aufgebaut.
- Anfangen ohne Vorrat. Drei Monate Begeisterung, dann Stille — das ist keine Disziplinfrage, sondern der Normalfall, wenn jede Veröffentlichung eine neue Produktion verlangt. Deshalb steht in diesem Text ein Drehtag am Anfang und nicht ein Redaktionsplan.
- Bewertungen kaufen. Verstößt gegen den Anhang zu § 3 UWG, gegen die Richtlinien der Plattform und gegen Ihr eigenes Interesse: Wird das Profil bereinigt, verlieren Sie auch die echten Bewertungen. Der Preis der Abkürzung ist der Verlust dessen, was Sie ehrlich aufgebaut hatten.
- Das Video, das mit Ihnen beginnt. „Herzlich willkommen in unserer Praxis" ist der teuerste Satz im Praxismarketing, weil danach niemand mehr zuschaut. Die Frage des Zuschauers gehört in die erste Sekunde, Ihr Name in die dreißigste.
- Anzeigen als Dauerzustand. Sie kaufen Zeit, nicht Vertrauen. Wer drei Jahre lang nur Anzeigen schaltet, hat drei Jahre lang gemietet und besitzt nichts.
- Zahlen ohne Quelle glauben. Wenn Ihnen jemand ein Suchvolumen für „Zahnarzt" in Ihrer Stadt nennt, fragen Sie, woher es stammt — Google gibt für medizinische Begriffe keines heraus. Dieselbe Prüfung überstehen die meisten Zahlen in Praxismarketing-Präsentationen nicht: „60 Prozent wählen nach Bewertungen", „ab 40 Bewertungen glaubt man der Note", „4,2 Sterne sind optimal". Für keine dieser drei Aussagen existiert eine belastbare deutsche Quelle.
Wann dieses System nichts für Sie ist
Ein Text, der nur beschreibt, für wen etwas passt, ist eine Broschüre. Deshalb der Gegenfall, ehrlich und ohne Hintertür. In diesen fünf Lagen würde ich Ihnen abraten:
Vier von fünf dieser Punkte lassen sich in einem zwanzigminütigen Gespräch klären. Deshalb steht am Ende dieses Textes auch kein Angebot, sondern eine Frage.
Wer das schreibt
Ich heiße Heidar Rudyi und arbeite von Deutschland aus an zwei Dingen: an YouTube-Wachstum und an Videoproduktion. Die Zahlen dahinter, weil sie erklären, woher die Methode in diesem Text kommt: über 200 betreute YouTube-Kanäle mit zusammen rund 16 Milliarden Aufrufen, und auf der Produktionsseite über 1.500 KI-gestützte Videos mit rund 500 Millionen Aufrufen. Der größte Kanal in diesem Portfolio ist ein medizinischer — mehr sage ich dazu nicht, weil ich unter Vertraulichkeit arbeite.
Was ich aus diesen Kanälen mitgenommen habe, ist kein Trickvorrat, sondern eine einzige Erkenntnis: Reichweite ist ein Produktionsproblem, kein Kreativitätsproblem. Kanäle wachsen nicht, weil jemand bessere Ideen hat, sondern weil ein Ablauf existiert, der auch dann liefert, wenn niemand Lust hat. Dieser Text ist die Übersetzung dieses Ablaufs auf einen Beruf, in dem die Hauptperson keine Zeit hat — und deshalb steht am Anfang nicht die Idee, sondern der Kalender.
Woran ich derzeit sonst arbeite: an McKinsey Forward, einem Programm zu Führung und KI, das 2026 läuft. Und was ich ausdrücklich nicht bin: Zahnarzt und Rechtsanwalt. Alles Medizinische in diesem Text stammt aus zitierten Quellen, alles Rechtliche aus dem Wortlaut der genannten Vorschriften. Wo ich eigene Erfahrungswerte verwende, steht es als solches dabei.
Kurze Antworten, ohne Marketing
Was kostet Marketing für eine Zahnarztpraxis?
Das hängt davon ab, ob Sie Betreuung oder Produktion kaufen. Nach den Angeboten, die Praxen mir zeigen, liegen monatliche Betreuungspauschalen für Social Media meist im niedrigen bis mittleren vierstelligen Bereich pro Quartal — und dafür entsteht in der Regel kein eigenes Filmmaterial. Eine belastbare Marktstatistik dazu gibt es nicht, das ist meine Beobachtung aus konkreten Angeboten. Eine Produktion nach dem hier beschriebenen Modell rechnet nicht monatlich, sondern pro Drehtag; die Größenordnungen dafür habe ich in einer eigenen Aufschlüsselung offengelegt. Die ehrliche Antwort auf die Frage lautet: Fragen Sie nicht nach dem Preis, sondern danach, wie viele eigene Aufnahmen im Jahr entstehen.
Dürfen Zahnärzte in Deutschland überhaupt werben?
Ja. Verboten ist nicht Werbung, sondern berufswidrige Werbung — also anpreisende, irreführende, herabsetzende oder vergleichende Darstellung. Sachangemessene Information über Ihre Behandlungen ist ausdrücklich erlaubt; das Bundesverfassungsgericht hat das mehrfach bestätigt, zuletzt 2011 in einem Verfahren, das Zahnärzte selbst geführt haben. Maßgeblich sind § 21 der Berufsordnung Ihrer Landeszahnärztekammer sowie HWG und UWG.
Sind Vorher-Nachher-Bilder beim Zahnarzt erlaubt?
In der Zahnmedizin grundsätzlich ja. Das ausdrückliche Verbot vergleichender Vorher-Nachher-Darstellungen in § 11 Abs. 1 HWG gilt nur für operative plastisch-chirurgische Eingriffe ohne medizinische Notwendigkeit nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe c. Das OLG Celle hat 2013 Vorher-Nachher-Bilder zu Implantaten und Kronen zugelassen. Die Grenze ist § 11 Abs. 1 Nr. 5: Darstellungen dürfen nicht missbräuchlich, abstoßend oder irreführend sein. Das ist keine Rechtsberatung — klären Sie Ihren konkreten Fall mit Ihrer Kammer.
Darf ich Patienten um eine Google-Bewertung bitten?
Ja, bitten ist erlaubt. Unzulässig ist das Fälschen und das Belohnen: Der Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG verbietet gefälschte Bewertungen und die Behauptung, Bewertungen stammten von echten Kunden, ohne dass das geprüft wurde. Das OLG Hamm hat entschieden, dass eine Empfehlung nicht erkauft sein darf — Gutscheine, Rabatte oder Verlosungen für Bewertungen sind damit ausgeschlossen. Der beste Zeitpunkt zu fragen ist nach einer abgeschlossenen Behandlung, nicht per Aushang.
Kann man Google-Rezensionen kaufen?
Technisch ja, sinnvoll nein. Gekaufte Bewertungen fallen unter den Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG und sind damit ohne Abwägung unzulässig; abgemahnt wird von Wettbewerbern und Verbänden, nicht vom Staat. Dazu kommt das Plattformrisiko: Bereinigt Google das Profil, verschwinden auch die echten Bewertungen. Sie zahlen also für ein Risiko, dessen Eintritt Sie schlechter stellt als der Ausgangszustand.
Wie viele Bewertungen braucht eine Zahnarztpraxis?
Weniger, als Ihnen verkauft wird — die Note zählt deutlich mehr als die Menge. In einem deutschen Vignetten-Experiment senkte eine um einen Punkt schlechtere Note die Wahlwahrscheinlichkeit um rund 12 Prozent, während zehn zusätzliche Bewertungen sie nur um etwa 1 Prozent hoben. Einen Schwellenwert, ab dem „genug" Bewertungen vorliegen, konnte die Untersuchung nicht nachweisen. Zur Einordnung: In der größten deutschen Auswertung hatten 45 Prozent der Zahnärzte genau eine Bewertung.
Welche Plattform ist für eine Zahnarztpraxis die richtige?
Die, auf der Ihre Behandlungsentscheider sind. Für Implantologie, Prothetik und Parodontologie sind das YouTube, die eigene Website und Facebook, weil die Entscheider über 50 sind. Für Aligner und Ästhetik sind es Instagram und TikTok. Für Kinderzahnheilkunde erreichen Sie nicht das Kind, sondern die Eltern zwischen 30 und 49. Für Zuweiser, Labore und Personalsuche ist LinkedIn der richtige Ort. Zwei gut bespielte Kanäle schlagen fünf halbe.
Lohnt sich Instagram für Zahnärzte?
Für ästhetische Leistungen ja, für Implantologie nur eingeschränkt. In Deutschland nutzen 77 Prozent der 14- bis 29-Jährigen Instagram wöchentlich, aber nur 24 Prozent der 50- bis 69-Jährigen. Wichtiger als die Plattformfrage ist ohnehin, dass Instagram in diesem System kein eigener Produktionsaufwand ist: Dieselben Kurzclips laufen dort, auf TikTok, in den Shorts und auf Ihrer Website.
Wie viel Zeit muss ich als Zahnärztin investieren?
Vier Stunden pro Quartal vor der Kamera — 16 Stunden im Jahr. Dazu kommt rund eine Stunde je Quartal für Themenauswahl und Freigabe. Zum Vergleich: Wer zweimal pro Woche selbst postet, kommt nach meiner Kalkulation auf rund 100 Stunden im Jahr — verteilt in Unterbrechungen, die genau dann anfallen, wenn Sie am Stuhl stehen. Der Unterschied ist nicht die Menge der Arbeit, sondern ihre Planbarkeit.
Wie lange dauert es, bis Praxismarketing wirkt?
Zwei Wirkungen mit sehr unterschiedlichem Tempo. Die Aufklärungswirkung bei bestehenden Patienten setzt sofort ein, sobald ein Video im Beratungsgespräch verwendet wird. Suchverkehr und Wiedererkennung brauchen sechs bis zwölf Monate, halten dann aber jahrelang. Wer nach sechs Wochen Ergebnisse braucht, schaltet Anzeigen — die wirken sofort und hören ebenso sofort wieder auf.
Brauche ich eine neue Praxiswebsite?
Meistens nicht. Sie brauchen Behandlungsseiten statt einer schöneren Startseite: pro Schwerpunkt eine Seite mit Video, Ablauf, Kostenrahmen und einem einzigen nächsten Schritt. Nur 29 Prozent nennen die Praxis-Homepage als wichtiges Kriterium bei der Arztwahl — sie gewinnt niemanden, aber sie verliert Menschen, die dort nicht finden, was sie suchen. Wenn ein Neubau ansteht, habe ich die Kostenstruktur separat aufgeschlüsselt.
Was bedeutet Marketing-Funnel, TOFU, MOFU und BOFU für eine Praxis?
Es sind die drei Aufgaben, die Inhalte haben können. TOFU (Top of Funnel) ist Reichweite: Kurzclips für Menschen, die nichts suchen, sondern scrollen — Ziel ist Wiedererkennung. MOFU ist Vertrauen: lange Videos und Fachbeiträge für Menschen, die bereits ein Problem haben und vergleichen — hier werden Selbstzahlerleistungen entschieden. BOFU ist die Entscheidung: Behandlungsseite, Google-Profil, Bewertungen, Terminbuchung. Ein einziges Video kann alle drei Ebenen bedienen, wenn man es entsprechend zerlegt.
Wie gewinne ich mehr Selbstzahler-Patienten?
Indem Sie erklären, bevor entschieden wird. Selbstzahlerleistungen — Implantate, Aligner, hochwertiger Zahnersatz, Ästhetik — haben gemeinsam, dass sie Verständnis voraussetzen, für das am Stuhl keine Zeit ist. Ein Video liefert dieses Verständnis ohne Zeitdruck und beliebig oft. Zur Größenordnung: Der Anteil der Privatabrechnung am Umsatz deutscher Zahnarztpraxen lag zuletzt bei 47,2 Prozent und steigt seit Jahren — darin stecken privat Versicherte und alles, was gesetzlich Versicherte selbst zahlen. Es ist also nicht der Anteil der Privatpatienten, sondern knapp die Hälfte des Betriebs, über die niemand von allein Bescheid weiß.
Lohnen sich Google Ads für Zahnärzte?
In drei Lagen ja: bei Neueröffnung oder Übernahme, für eine einzelne Leistung mit ausreichender Marge und eigener Landeseite, und regional eng begrenzt. Als Dauerzustand nein — eine Anzeige hört in der Sekunde auf zu wirken, in der Sie sie abschalten. Beachten Sie außerdem: Google gibt für medizinische Suchbegriffe keine Suchvolumina heraus. Wenn ein Anbieter Ihnen konkrete Zahlen für „Zahnarzt" in Ihrer Stadt nennt, stammen sie aus einem Schätzwerkzeug.
Hilft Marketing bei der Suche nach ZFA?
Ja, und für viele Praxen ist das inzwischen der größere Ertrag. ZFA stehen seit 2022 auf Platz eins der Engpassberufe in Deutschland; 54 Prozent der Praxen konnten laut KZBV-Praxis-Panel nicht jede Stelle besetzen, 43 Prozent haben ihr Behandlungsangebot deshalb bereits eingeschränkt. Bewerberinnen entscheiden sich für einen Arbeitsplatz, den sie sehen können — und das Material dafür entsteht am selben Drehtag, aus derselben B-Roll, in einem zweiten Schnitt.
Was ist ein Recall-System und gehört es zum Marketing?
Ein Recall-System ist die geplante Erinnerung an Kontrolle oder Prophylaxe. Wirtschaftlich ist es der günstigste Kanal, den eine Praxis besitzt, weil der Mensch bereits da war und bereits vertraut. Es ist außerdem der beste Moment, um eine Bewertung zu bitten: nach einer abgeschlossenen, gut verlaufenen Behandlung. Damit schließt sich der Kreis — Inhalte erzeugen Patienten, Patienten erzeugen Bewertungen, Bewertungen überzeugen die nächsten.
Muss ich selbst vor die Kamera?
Es geht auch ohne, aber schlechter. Vertrauen ist an Gesichter gebunden, und in einem Beruf, bei dem Menschen Angst mitbringen, umso mehr. Die Variante ohne Gesicht arbeitet mit Händen, Instrumenten, Animationen und Ihrer Stimme aus dem Off — dieselbe Menge Material, andere Bildsprache. Eine dritte Möglichkeit ist, das Team ins Bild zu nehmen; das erzeugt zusätzlich Material für die Personalsuche.
Darf ich KI-generierte Bilder in der Praxiskommunikation verwenden?
Für erklärende Darstellungen ja — eine animierte Querschnittsgrafik ist ein Modell und wird als Modell erkannt. Problematisch wird es, wenn ein erzeugtes Bild als Aufnahme aus Ihrer Praxis oder als Ergebnis einer echten Behandlung erscheint: Dann greift § 3 HWG (Irreführung), und seit dem 2. August 2026 gelten zusätzlich die Transparenzpflichten aus Artikel 50 der KI-Verordnung (EU) 2024/1689. Meine Regel: Modelle dürfen animiert sein, Ergebnisse nicht.
Dürfen Patienten und Mitarbeitende im Video zu sehen sein?
Nur mit Einwilligung — und bei Patienten rate ich davon ganz ab. Für erkennbare Personen gilt das Recht am eigenen Bild (§ 22 KunstUrhG) und die DSGVO; die Einwilligung gehört schriftlich vor den Drehtag und ist jederzeit widerrufbar (Art. 7 Abs. 3 DSGVO). Die saubere Lösung ist, ohne Patienten im Bild zu drehen: in einem Raum, der an dem Vormittag nicht gebraucht wird, mit Modellen und Animationen statt echter Behandlungen. Beim Team ist die Einwilligung sinnvoll und üblich — planen Sie aber ein, dass jemand kündigt und widerruft, und lassen Sie deshalb keine tragende Sequenz an einem einzelnen Gesicht hängen.
Wem gehören Kanal und Videomaterial, wenn die Zusammenarbeit endet?
Das sollte im Vertrag stehen, bevor gedreht wird — und die Antwort, die Sie verlangen sollten, lautet: der Praxis. Der Kanal läuft auf Ihrem Konto, nicht auf dem der Agentur; die Rohaufnahmen und die fertigen Schnitte werden Ihnen übergeben; Nutzungsrechte gelten zeitlich und räumlich unbeschränkt. Wenn ein Anbieter den Kanal auf sich anlegt oder das Rohmaterial behält, mieten Sie Ihre eigene Sichtbarkeit — und das ist genau die Abhängigkeit, gegen die dieses ganze System gebaut ist. Fragen Sie diesen Punkt vor der Unterschrift ab, nicht danach.
Wer beantwortet medizinische Fragen in den Kommentaren?
Jemand aus der Praxis — und zwar grundsätzlich ohne individuelle Beratung. Kommentare sind öffentlich, die fragende Person ist nicht untersucht, und was allgemein richtig ist, kann im Einzelfall falsch sein. Die praktikable Regel: allgemein antworten, freundlich, und für alles Konkrete auf einen Termin verweisen. Zwei Sätze genügen. Das ist weniger eine juristische als eine berufliche Grenze — aber es ist auch der Moment, in dem aus einem Zuschauer ein Patient wird, deshalb sollte die Antwort nicht von einer Agentur kommen, die Ihren Beruf nicht gelernt hat.
Sie wissen, was in Ihrer Praxis erklärt werden müsste. Ich sage Ihnen, ob ein Drehtag das löst.
Schreiben Sie mir, welche Behandlungen bei Ihnen am häufigsten am Verständnis scheitern — und wie viele Stunden Sie realistisch abgeben können. Ich sehe mir Ihre Sichtbarkeit an und sage Ihnen, welche zwei Themen ich zuerst drehen würde, welcher Kanal für Ihre Schwerpunkte zählt und was Sie sich sparen können. Wenn ich glaube, dass sich das für Ihre Praxis nicht rechnet, sage ich das — Abschnitt 20 ist ernst gemeint.
Kostenloses Audit anfragen →Stand: August 2026. Dieser Text ist keine Rechtsberatung und keine medizinische Beratung. Rechtliche Aussagen geben den Wortlaut der genannten Vorschriften und veröffentlichter Entscheidungen wieder; verbindliche Auskunft zu Ihrem Vorhaben erteilen Ihre Landeszahnärztekammer und eine spezialisierte Kanzlei. Alle Statistiken sind mit Quelle, Erhebungszeitraum und Stichprobe angegeben; Angaben aus meiner eigenen Produktionskalkulation oder eigenen Messungen sind als solche gekennzeichnet. Der Festzuschuss-Satz von 60/70/75 Prozent gilt in der zum Redaktionsschluss geltenden Fassung des § 55 SGB V; zum 1. Januar 2027 kehren die Sätze auf 50/60/65 Prozent zurück. Titelbild und Illustrationen wurden mit KI erzeugt, alle Diagramme sind handgebaute HTML-Grafiken.
- Heilmittelwerbegesetz § 11 — Werbung außerhalb der Fachkreise
- Heilmittelwerbegesetz § 1 — Anwendungsbereich
- UWG, Anhang zu § 3 Abs. 3 — unzulässige geschäftliche Handlungen (Nr. 23b, 23c)
- UWG § 5b Abs. 3 — Informationspflicht zu Verbraucherbewertungen
- SGB V § 55 — Festzuschüsse beim Zahnersatz
- KunstUrhG § 22 — Recht am eigenen Bild
- Berufsordnung der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg, § 21
- BVerfG, Beschluss vom 01.06.2011 — 1 BvR 233/10 (Zahnärzte)
- OLG Hamm, Urteil vom 10.09.2013 — I-4 U 48/13 (bezahlte Bewertungen)
- Bitkom — Kriterien bei der Arztwahl (Mai 2021, n = 1.157)
- Bitkom — Online-Terminbuchung beim Arzt (2025, n = 1.145)
- Bitkom — Internetnutzung ab 65 Jahren (Feld 2025, n = 1.004)
- ARD/ZDF-Medienstudie 2025 — Social Media nach Altersgruppen
- ARD/ZDF-Medienstudie 2025 — Mediennutzung ab 50 Jahren
- Schmidt, Suhr, Kriwy — Entscheidungsverhalten in Arztbewertungsportalen (Gesundheitswesen 2023)
- Weisse Liste / Bertelsmann Stiftung — Patientenzufriedenheit zahnärztliche Versorgung
- KZBV — Fremdinvestoren in der vertragszahnärztlichen Versorgung (April 2024)
- KZBV — Zahnärzte-Praxis-Panel zur Personalsituation (2023, n ≈ 1.900)
- Destatis — Kostenstrukturstatistik im medizinischen Bereich