Deutschland schuldet dir Geld. Wirklich.
Jedes Jahr bleiben in Deutschland Milliarden an Zuschüssen liegen — nicht weil Menschen sie nicht verdienen, sondern weil niemand sie beantragt. Der Antrag ist kompliziert, der Name unbekannt, die Frist verpasst. Hier stehen die Zahlen, die 2026 wirklich gelten — Regelsatz 563 €, Gründungszuschuss sechs Monate ALG I plus 300 € — und am Ende ein Fördercheck über 173 geprüfte Programme.
Du musst weder pleite noch Gründer sein, damit dir etwas zusteht. Es gibt Programme für Angestellte, für Familien, für Studierende, für Selbstständige und für Menschen, die neu hier sind. Das hier ist keine Behörden-Broschüre — es ist eine Karte: was es gibt, was sich 2026 ändert, und wie du in drei Minuten prüfst, was davon deins ist.
Zum 1. Juli 2026 wird aus dem Bürgergeld die „Grundsicherung". Die Geldleistung heißt dann Grundsicherungsgeld. Die Regelsätze bleiben zunächst gleich — verschärft werden Vermögen und Pflichten.
Seit dem 23. April 2026 kann der Regelbedarf ganz entfallen, wenn eine zumutbare Arbeit willentlich abgelehnt wird. Drei versäumte Meldetermine in Folge können die komplette Leistung streichen. Wer seine Rechte kennt, kennt auch seine Pflichten — beides zählt jetzt mehr.
Grundsicherung / Bürgergeld: die Zahlen 2026
Der Regelsatz liegt bei 563 € für Alleinstehende, 506 € je Partner in einer Bedarfsgemeinschaft und 357–471 € je Kind, dazu ein Sofortzuschlag von 20 € pro Kind. Miete und Heizung (die „Kosten der Unterkunft") werden in angemessener Höhe zusätzlich übernommen.
Der wichtigste Irrtum: Das ist nicht nur für Menschen ohne Job. Wer arbeitet, aber wenig verdient, kann aufstockend Anspruch haben — Gehalt plus Grundsicherung. Genau diese Leute beantragen es am seltensten, weil sie glauben, „ich arbeite doch".
Tipp: Rechne dein Netto plus Miete gegen den Bedarf deiner Haushaltsgröße. Liegt der Bedarf höher, prüfe den Antrag — auch mit Job.
Für Selbstständige & Gründer: der Gründungszuschuss
Wer aus dem Arbeitslosengeld I in die Selbstständigkeit startet, kann den Gründungszuschuss bekommen: sechs Monate lang den bisherigen ALG-I-Betrag plus 300 € für die soziale Absicherung, danach neun Monate lang weitere 300 €. Für Menschen in der Grundsicherung gibt es stattdessen das Einstiegsgeld.
Dazu kommen zinsgünstige KfW-Gründerkredite, gefördertes Gründercoaching über einen Aktivierungsgutschein (AVGS) und regionale Gründungsprogramme der Länder. Kaum jemand nutzt sie voll — sie sind Ermessensleistungen, man muss sie aktiv und rechtzeitig beantragen, am besten vor der Anmeldung des Gewerbes.
Tipp: Reihenfolge zählt. Den Gründungszuschuss beantragst du, solange du noch im ALG I bist — nicht danach.
Wohnen, Kinder, Bildung: die stillen Hilfen
Wohngeld ist für Menschen mit kleinem Einkommen, die keine Grundsicherung bekommen — und wird massiv unter-beantragt. Dazu Kindergeld (rund 255 € pro Kind), der Kinderzuschlag (bis zu etwa 297 € pro Kind für Familien mit geringem Einkommen) und das Paket „Bildung und Teilhabe" für Schulsachen, Mittagessen, Vereinsbeiträge.
Für Weiterbildung: der Bildungsgutschein zahlt eine komplette Umschulung, BAföG das Studium, das Aufstiegs-BAföG den Meister oder Techniker. Das Beste daran: Vieles lässt sich stapeln. Eine arbeitende Familie kann Kindergeld, Kinderzuschlag und Wohngeld gleichzeitig beziehen.
Tipp: Denk in Kombinationen, nicht in einzelnen Anträgen. Genau die Stapel bleiben am häufigsten liegen.
Für Ukrainer: was 2026 gilt
Wer vor dem 1. April 2025 eingereist ist bzw. seinen §24-Aufenthaltstitel davor erhalten hat, bleibt in der Grundsicherung — dieselben 563 € wie alle. Für später Eingereiste ist ein Wechsel in die Asylbewerberleistungen (455 € für Alleinstehende) geplant. Das Gesetz war für den 1. Juli 2026 vorgesehen, steckt aber im Bundesrat fest — der Zeitplan ist offen.
Unabhängig davon bleiben Integrationskurs, Sprachförderung, Jobvermittlung und die Anerkennung ausländischer Abschlüsse offen — und oft der schnellste Weg raus aus der Leistung. Wer einen anerkannten Beruf hat, verdient in Deutschland schneller wieder eigenes Geld, als der Papierkram vermuten lässt.
Tipp: Datum des ersten §24-Titels prüfen — es entscheidet, in welchem System du bist.
finde deine zeile
- Du arbeitest, aber es reicht knapp: Wohngeld, Kinderzuschlag, evtl. aufstockende Grundsicherung.
- Du willst dich selbstständig machen: Gründungszuschuss, Einstiegsgeld, KfW, Gründercoaching.
- Du hast Kinder: Kindergeld, Kinderzuschlag, Bildung & Teilhabe.
- Du willst dich umschulen oder weiterbilden: Bildungsgutschein, BAföG, Aufstiegs-BAföG.
- Du bist neu in Deutschland: Grundsicherung oder Asylbewerberleistungen, Integrationskurs, Anerkennung.
mach den kostenlosen Fördercheck.
Statt 173 Programme selbst zu durchsuchen: beantworte 3 Fragen und sieh sofort, welche Zuschüsse, Programme und Leistungen dir zustehen — jedes mit Link zur offiziellen Quelle. Kostenlos, keine Anmeldung.
zum Fördercheck →Und wenn du eine Förderung für dein Business nutzt — beim Sichtbar-Machen dessen, was daraus entsteht, helfe ich.
förderungen, kurz erklärt.
Welche Förderungen stehen mir in Deutschland zu?
Das hängt von deiner Situation ab, nicht nur vom Einkommen. Es gibt Programme für Angestellte (Wohngeld, Kinderzuschlag), Familien (Kindergeld), Selbstständige und Gründer (Gründungszuschuss, Einstiegsgeld, KfW), Studierende (BAföG) und Menschen ohne ausreichendes Einkommen (Grundsicherung). Ein kostenloser Fördercheck zeigt in drei Fragen, was zu deiner Lage passt.
Was ändert sich 2026 beim Bürgergeld?
Zum 1. Juli 2026 wird es in Grundsicherung umbenannt (Geldleistung: Grundsicherungsgeld). Die Regelsätze bleiben zunächst gleich, doch Vermögen und Pflichten werden strenger: Seit dem 23. April 2026 kann der Regelbedarf bei verweigerter zumutbarer Arbeit ganz entfallen, drei versäumte Termine können zur vollständigen Streichung führen.
Bekomme ich als Selbstständiger oder Gründer eine Förderung?
Ja. Aus dem ALG I heraus gibt es den Gründungszuschuss (6 Monate ALG-I-Betrag + 300 €, danach 9 Monate 300 €), aus der Grundsicherung das Einstiegsgeld. Dazu KfW-Gründerkredite, gefördertes Coaching (AVGS) und Länderprogramme. Wichtig: rechtzeitig beantragen, meist vor der Gewerbeanmeldung.
Bekommen Ukrainer 2026 noch Bürgergeld?
Wer vor dem 1. April 2025 eingereist ist, bleibt in der Grundsicherung (563 €). Für später Eingereiste ist ein Wechsel in die Asylbewerberleistungen (455 €) geplant — das Gesetz war für Juli 2026 vorgesehen, steckt aber im Bundesrat fest. Integrationskurs, Sprachförderung und Anerkennung bleiben in jedem Fall offen.
Kann ich Wohngeld und Kindergeld gleichzeitig bekommen?
Ja. Viele Hilfen lassen sich kombinieren — eine arbeitende Familie kann Kindergeld, Kinderzuschlag und Wohngeld zusammen beziehen, ohne in der Grundsicherung zu sein. Genau diese Stapel bleiben am häufigsten liegen, weil man sie einzeln beantragen muss.
Stand: Juli 2026. Beträge und Regeln können sich ändern. Dieser Text ist Information und Orientierung — keine Rechts- oder Sozialberatung. Verbindlich ist immer die zuständige Stelle (Jobcenter, Agentur für Arbeit, Wohngeldstelle, Familienkasse). Illustrationen mit KI erzeugt.